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Revvity (Schweiz) AG („Revvity“) - Nutzungsbedingungen

Revvity (Schweiz) AG („Revvity“) - Nutzungsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) gelten für alle Bestellungen von Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die Revvity dem Kunden („Kunde“) zur Verfügung stellt, und haben Vorrang vor allen vorgedruckten, Standard- oder anderen Bedingungen, die in (i) der Bestellbestätigung des Kunden oder einem anderen Dokument für die Dienstleistungen und/oder (ii) einer Beschaffungsplattform Dritter festgelegt sind, die hiermit abgelehnt werden und nichtig sind. Die Einreichung einer Bestellbestätigung oder eines anderen Instruments in Bezug auf den Kauf von Dienstleistungen als Reaktion auf das Angebot oder den Kostenvoranschlag von Revvity (das „Angebot“) gilt als Annahme dieser Vereinbarung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in einer solchen Bestellung oder einem anderen Instrument erscheinen oder auf die in dieser Bezug genommen wird, es sei denn, der Kunde und Revvity haben eine gültige, aktive, schriftliche Vereinbarung getroffen, die ausdrücklich vorsieht, dass ihre Bedingungen diese Vereinbarung ersetzen.  Ungeachtet des Vorstehenden kann Revvity nach eigenem Ermessen eine Bestellung für Dienstleistungen annehmen oder ablehnen.

2. Service-Angebote

Die Serviceangebote von Revvity werden während der normalen Geschäftszeiten ausgeführt und umfassen ohne Einschränkung: (a) Reparatur, Wartung, Umzug, Rezertifizierung, Schulung, Qualifizierung, technischer und Anwendungssupport und andere Dienstleistungen für die Instrumente und Geräte des Kunden, die auf Zeit- und Materialbasis bereitgestellt werden (zusammen „abrechenbare Dienstleistungen“); und (b) Servicepläne, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen nach der Herstellung gegen eine feste Gebühr anbieten („Serviceplan(e)“).

3. Servicepläne

Revvity kann ein Dokument bereitstellen, das seine Serviceplan-Angebote beschreibt, die als „Beschreibung der Dienstleistungen“, „Service-Reparaturplan-Optionen“ oder „DOS“ bezeichnet werden.  Das DOS ist ein Dokument, das eine Beschreibung der von einem Serviceplan abgedeckten Dienste enthält.  Das DOS, das dann zum Zeitpunkt des anwendbaren Angebots in Kraft ist, ist, falls vorhanden, das DOS, das durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird und die Erbringung solcher Dienstleistungen regelt.

a.    Instrumentenrezertifizierung. Revvity kann eine Rezertifizierung des Geräts auf Zeit- und Materialbasis als Bedingung für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Serviceplans verlangen, wenn ein Gerät nicht unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Dienstleistungen unter Garantie oder einem Serviceplan stand.
b.    Zubehör & Verbrauchsmaterialien. Die Servicepläne decken nur Revvity-Instrumente ab und enthalten keine anderen Artikel, wie Zubehör oder andere Zusatzausrüstung, selbst wenn Revvity solche Artikel geliefert hat, sofern im Angebot von Revvity nichts anderes angegeben ist. Die Servicepläne von Revvity umfassen nicht den Austausch von Verbrauchsmaterialien (wie nachstehend definiert).
c.    Schulung & Instrumentenumzug. Servicepläne beinhalten keine Kundenschulungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verlagerung von Instrumenten, es sei denn, Revvity hat ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben.
d.    Ausschlüsse. Servicepläne enthalten keine Software- oder Firmware-Upgrades, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Angebot von Revvity oder gegebenenfalls im entsprechenden DOS enthalten. Darüber hinaus umfassen Servicepläne keinen Austausch von Teilen, Kosten oder Reparaturen für Defekte oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) Missbrauch, unsachgemäßer oder unzureichender Wartung, Betrieb von Geräten nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Spezifikationen oder Anweisungen oder Verwendung inkompatibler Lösungsmittel oder Proben mit dem Gerät ergeben; (b) Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Revvity liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überspannungen oder Ausfälle, Ausfall oder Unterbrechung von Kommunikationsleitungen oder korrosiven Kundenproben; (c) Installation von Software oder Schnittstellen oder Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von Revvity geliefert oder autorisiert werden; (d) elektrische Arbeiten, Transport, Änderung, Verlegung, Deinstallation, Neuinstallation, Reparatur oder Service, die vom Kunden oder von anderen Personen als von Revvity autorisiertem Personal durchgeführt werden; (e) aufdringliche Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerviren, Hacker oder andere nicht autorisierte Interaktionen mit Instrumenten oder Software, die den normalen Betrieb beeinträchtigen; (f) unwirtschaftliche Reparaturen oder (g) Handlungen, die nicht von Revvity durchgeführt werden.  Darüber hinaus gelten Teile, die mit Flüssigkeiten in Berührung kommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dichtungen, Filter, Siegel, Ventile, Spritzen, Schläuche, Spitzen usw., als benetzt und gelten als vom Benutzer austauschbar und nicht durch einen Serviceplan abgedeckt, sofern im Angebot von Revvity nichts anderes angegeben ist.
e.    Begriff. Sofern im Angebot oder unter den DOS des erworbenen Serviceplans nicht ausdrücklich anders angegeben, beträgt die Laufzeit eines Serviceplans und dieser Vereinbarung ein (1) Jahr, beginnend mit dem von Revvity in seinem Angebot angegebenen oder anderweitig dem Kunden angegebenen Datum.  Wenn der Kunde in Bezug auf Rechnungen im Zusammenhang mit einem Konto bei Revvity überfällig ist, kann Revvity nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Dienstleistungen aussetzen, die Zahlung des im Rahmen dieses Vertrags fälligen Saldos verlangen und/oder diesen Vertrag kündigen.
f.    Kündigung. Ein Serviceplan kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt werden; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde sich entscheiden sollte, vor Ablauf der Laufzeit eines solchen Serviceplans diesen zu kündigen, entspricht die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Revvity im Rahmen dieser Vereinbarung dem höheren der folgenden Beträge: (i) dem Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Wartung der abgedeckten Geräte im Rahmen des Serviceplans, berechnet nach dem alleinigen Ermessen von Revvity unter Verwendung seiner dann aktuellen, nicht diskontierten, abrechenbaren Sätze, oder (ii) dem anteiligen Preis des Serviceplans vom Datum des Inkrafttretens bis zum Datum der Kündigung, zuzüglich 15 % der für den zugrunde liegenden Serviceplan gezahlten Gesamtgebühr, um den Gesamtwert des zugrunde liegenden Serviceplans nicht zu überschreiten.  Wenn eine Zahlung an Revvity über diesen Betrag hinaus erfolgt, wird Revvity dem Kunden eine Gutschrift ausstellen, die der Kunde für zukünftige Käufe von Geräten, Verbrauchsmaterialien oder Serviceplänen von Revvity verwenden kann. Revvity gewährt keine Barerstattungen aufgrund der vorzeitigen Stornierung eines Serviceplans.  Wenn eine Partei gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, hat die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über einen solchen Verstoß zu informieren und der verletzenden Partei die Möglichkeit zu geben, diesen Verstoß für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Werktagen nach Zustellung der Benachrichtigung über den Verstoß zu beheben.  Wenn die verletzende Partei den Verstoß nicht behebt, endet der Vertrag automatisch.

4. Abrechnungsfähige Dienstleistungen

Abrechenbare Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit dem Angebot von Revvity erbracht, in dem die Arten der zu erbringenden Dienstleistungen angegeben sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller spezifischen Instrumente und Geräte, die die Dienstleistungen erfordern.

a.    Dienstleistungen Allgemein. Abrechenbare Dienstleistungen umfassen in der Regel ohne Einschränkung alle Reparatur-, Neben-, Umzugs-, Kalibrierungs-, Schulungs- oder andere Dienstleistungen, die auf Zeit- und Materialbasis zu den im Angebot von Revvity angegebenen Preisen berechnet werden.  Alle Reisekosten verwandte Kosten werden separat in Rechnung gestellt.  Instrumente, die nicht von einem Serviceplan oder einer Garantie abgedeckt sind, sowie der Service für Kundenanfragen werden für die kostenpflichtigen Dienste von Revvity in Betracht gezogen.
b.    Nicht erbrachte Dienstleistungen. Sofern im Angebot von Revvity nicht anders angegeben, umfassen die abrechenbaren Dienste nicht: (a) Installation von Software oder Schnittstellen oder Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von Revvity geliefert oder autorisiert wurden; (b) elektrische Arbeiten, Transport, Änderung, Verlagerung, Deinstallation oder Neuinstallation; oder (c) Software- oder Firmware-Upgrades.
c.    Abrechnung. Revvity berechnet alle Stunden aufgerundet auf die nächste halbe Stunde.  Alle für die Reparatur benötigten Teile und Verbrauchsmaterialien werden zum aktuellen Listenpreis abgerechnet, sofern im Angebot von Revvity nichts anderes angegeben ist.
d.    Laufzeit & Kündigung. Die Annahme der Bestellung des Kunden für abrechenbare Dienstleistungen unterliegt der Verfügbarkeit und Revvity kann eine solche Bestellung aus einem beliebigen Grund ablehnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Instrumentenveralterung, Verfügbarkeit von Teilen oder Instrumentenzustand. Wenn der Kunde in Bezug auf Rechnungen im Zusammenhang mit einem Konto bei Revvity überfällig ist, kann Revvity jede eingereichte Bestellung ablehnen.  Nach der Annahme kann jede Partei die abrechenbaren Dienstleistungen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen; vorausgesetzt jedoch, dass Revvity bei Kündigung durch den Kunden berechtigt ist, die Zahlung für alle bis zum Datum der Kündigung erbrachten Dienstleistungen (einschließlich laufender Arbeiten) und alle vor dem Datum der Kündigung tatsächlich entstandenen nicht stornierbaren oder erstattungsfähigen Ausgaben zurückzufordern.

5. Angemessene Anstrengungen

Revvity wird unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen so schnell wie möglich zu erbringen. Die Dienstleistungen werden zu einem von Revvity und dem Kunden einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkt geplant.  Die Dienstleistungen werden während der normalen Geschäftszeiten von Revvity erbracht.  Teile und Komponenten, die bei der Reparatur des Geräts ersetzt oder anderweitig verwendet werden, können nach Ermessen von Revvity entweder neu oder saniert sein.  Die Annahme der Dienstleistung erfolgt mit der Erfüllung.  Revvity kann versuchen, Serviceprobleme telefonisch oder elektronisch zu diagnostizieren und zu lösen.  Der Kunde muss die von Revvity spezifizierte Problembestimmung, Lösung und Vorgehensweise befolgen, und der Kunde ist allein verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen der Endbenutzer des Kunden in Bezug auf solche Remote-Lösungen.  Falls zutreffend, kann Revvity die Rückgabe eines bestimmten Teils an sein Depot zur Wartung oder zur Unterstützung bei der Problembestimmung verlangen, und der Kunde muss die Anweisungen von Revvity zur Rückgabe befolgen.  Wenn verfügbare Remote-Konnektivitätstools und -geräte nicht für die direkte Problemmeldung, Remote-Problemermittlung und -lösung installiert und verwendet werden, kann dies zu längeren Reaktionszeiten und zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.

6. Verantwortlichkeiten des Kunden

Die Verlagerung von Instrumenten kann zu zusätzlichen Servicegebühren und geänderten Reaktionszeiten führen und ist bei Umzügen abhängig von der Verfügbarkeit.  Der Kunde muss Produkte entfernen, die nicht für den Service in Frage kommen, um Revvity die Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen, und es können Gebühren für zusätzliche Arbeiten erhoben werden, die aufgrund der Nichtentfernung solcher Produkte entstehen.  Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung eines Verfahrens außerhalb des Geräts verantwortlich, um verlorene oder geänderte Dateien, Datensätze oder Programme des Kunden zu rekonstruieren.  Der Kunde wird Revvity benachrichtigen, wenn das Gerät in einer Umgebung verwendet wird, die eine potenzielle Gesundheitsgefahr darstellt.  Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige Dekontamination des Instruments des Kunden oder seiner Komponenten von radioaktiven, biologischen, toxischen oder anderen gefährlichen Materialien oder Substanzen, bevor Revvity Dienstleistungen erbringt.  Revvity kann den Kunden auffordern, ein korrektes und ausgefülltes Dekontaminationszertifikat vorzulegen.

7. Preis & Zahlung

Die Preise schließen alle anwendbaren Umsatz-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuern aus, die vom Kunden zu zahlen sind.  Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig.  Sofern nicht schriftlich zwischen Revvity und dem Kunden Ratenzahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat der Kunde die Zahlung vollständig an die in der Rechnung von Revvity angegebene Adresse zu liefern. Nicht fristgerecht gezahlte Rechnungen unterliegen dem jeweils niedrigeren Wert von fünfzehn Prozent (15 %) p.a. oder dem jeweils geltenden gesetzlichen Höchstzinssatz, berechnet vom Tag des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung.  Wenn Revvity ein Inkassobüro und/oder einen Anwalt einschaltet, um unbezahlte Beträge einzuziehen, kann Revvity dem Kunden alle Inkassokosten in Rechnung stellen, und der Kunde zahlt alle Inkassokosten, einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren. . Bei Änderungen der Kostenverhältnisse, insbesondere bei Lohn- und / oder Materialpreiserhöhungen oder der Einführung staatlicher Abgaben und Steuern, können wir die Preise auch innerhalb eines Vertragsjahres anpassen. Andernfalls treten geänderte Preise zu Beginn der nächsten zwölfmonatigen Vertragslaufzeit in Kraft.

8. Gewährleistung

Revvity garantiert, dass es Dienstleistungen mindestens in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Standards erbringt, die in der Instrumentenreparaturbranche zu dem Zeitpunkt und am Ort der Ausführung gelten.  Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erbringung der Dienstleistungen geltend gemacht werden. REVVITY ÜBERNIMMT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER MARKTGÄNGIGKEIT IN BEZUG AUF SEINE DIENSTLEISTUNGEN, DIE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN. DIE ALLEINIGE HAFTUNG UND VERANTWORTUNG VON REVVITY AUS DIESEM VERTRAG FÜR DIE VERLETZUNG DER GARANTIE IST DIE ERNEUTE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DER FÜR DIE FEHLERHAFTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN GEBÜHR NACH WAHL VON REVVITY. DIES SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN BEI EINER GARANTIEVERLETZUNG.

9. Haftungsbeschränkung

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET REVVITY IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- oder STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST von CHANCEN, DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL oder VERLUST von EINNAHMEN oder GEWINN) im ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG, den erbrachten oder ANDERWEITIG erbrachten Dienstleistungen, SELBST wenn REVVITY VORAB über DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WIRD. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN darf die Haftung von Revvity im ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG die erbrachten Dienstleistungen oder ANDERWEITIG NICHT überschreiten, und der ausschließliche Rechtsbehelf des KUNDEN ist in jedem Fall auf den tatsächlich vom Kunden FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN gezahlten Betrag beschränkt.

10. Verbrauchsmaterialien

Die Kosten für Verbrauchsmaterialien, die von Revvity bei der Erbringung der Dienstleistungen geliefert werden, liegen in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, in Revvitys Angebot oder DOS ist etwas anderes angegeben. „Verbrauchsmaterialien" umfassen ohne Einschränkung Revvitys übliche und normale Teile, Verbrauchsmaterialien und andere Gegenstände, die aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks verbrauchbar werden, und solche, die in der entsprechenden Bedienungsanleitung des Geräts aufgeführt sind.

11. Einhaltung von Gesetzen

Revvity gibt keine Zusicherung, dass die von ihm erbrachten Dienstleistungen den Standards einer Regierungsbehörde entsprechen oder diese erfüllen.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass diese Dienstleistungen seinen regulatorischen oder Zertifizierungsanforderungen entsprechen und dass alle Anforderungen einer Regierungsstelle oder einer anderen Organisation in der Verantwortung des Kunden liegen.

12. Vertraulichkeit

Der Kunde wird alle Informationen vertraulicher Natur, die von Revvity offengelegt werden, vertraulich behandeln und nicht offenlegen und dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter sie vertraulich behandeln und nicht offenlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Serviceanleitungen und zugehörige Materialien, Entwürfe und Zeichnungen, schriftliche oder mündliche Anweisungen, Methoden, Prozesse, Geräte, Know-how, Softwarecodes und andere ähnliche Daten und Kenntnisse. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch Informationen, die unabhängig von der Kennzeichnung und Übermittlungsmethode im Rahmen von Informationen betrachtet werden, die ein Kunde vernünftigerweise als vertrauliche Informationen von Revvity betrachten würde.

13. Unkontrollierbare Umstände

Revvity ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in dem Umfang, der durch Umstände verursacht wird, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Ausgangssperren, Unruhen, Kriegshandlungen, Epidemien, Kommunikationsleitungsausfälle und Stromausfälle. Darüber hinaus ist Revvity nicht für Serviceverzögerungen verantwortlich, die durch die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht werden. Folglich wird präzisiert, dass jede neue Entwicklung der Gesundheitskrise und jede neue Regulierungsmaßnahme, die in diesem Zusammenhang nach dem Inkrafttreten dieses TZ ergriffen werden könnte und die zur Folge hätte, dass eine der Parteien an der Erfüllung der ihr nach diesem TZ obliegenden Verpflichtungen gehindert würde, ein Ereignis höherer Gewalt darstellt.

14. Abtretung; Geltendes Recht

Weder dieser Vertrag noch ein Serviceplan ist vom Kunden übertragbar oder anderweitig übertragbar.  Diese Vereinbarung und alle zugrunde liegenden Dienstleistungspläne unterliegen dem Recht der Schweiz, unter Ausschluss ihrer Kollisionsnormen, und alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte darin.

15. Änderung; Gesamte Vereinbarung

Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von Revvity und dem Kunden unterzeichnet wurden.  Diese Vereinbarung stellt zusammen mit dem Angebot von Revvity in Bezug auf die Dienstleistungen und dem DOS von Revvity, falls vorhanden, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar.  Soweit eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

 

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